Risikolebensversicherung: Darauf beim Abschluss achten    

Eine Risikolebensversicherung brauchen vor allem Familien: Sie bietet finanzielle Sicherheit, wenn die versicherte Person verstirbt. Der begünstigte Partner erhält sofort einen hohen Geldbetrag, damit die Existenz nicht in Gefahr gerät. Was Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung beachten müssen.

Wie hoch die Geldleistung der Risikolebensversicherung sein sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Idealfall reicht der Betrag aus, um alle Verpflichtungen abzudecken wie Hypotheken, Kredite und andere Schulden. Zu berücksichtigen sind zudem die laufenden Lebenshaltungskosten der Familie, wenn der Hauptverdiener stirbt und lediglich eine gesetzliche Hinterbliebenenrente hinterlässt. Achtung: Sind Partner nicht verheiratet, gehen beide beim Anspruch auf Hinterbliebenenrente leer aus. Sind gemeinsame Kinder zu versorgen, ist die Risikolebensversicherung dann besonders wichtig. Daumenregel: Die Leistung der Risikolebensversicherung sollte das 5- bis 10-fache des jährlichen Familieneinkommens betragen. Hat man beispielsweise ein Einkommen von 50.000 Euro im Jahr, kann die Versicherungssumme zwischen 250.000 und 500.000 Euro liegen. Ehe- und Lebenspartner schließen am besten eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben ab, die Zahlung wird dann automatisch beim Tod des Erstversterbenden fällig.

Für die Laufzeit der Versicherung ist die Versorgungssituation der Familie von Bedeutung, vor allem das Alter und der Ausbildungsstatus der Kinder. In der Regel gehen die Versorgungsbedürfnisse zurück, wenn die Kinder irgendwann eigenes Geld verdienen. Hier passt ein Vertrag mit fallender Versicherungssumme. Ergänzen lässt sich die Risikolebensversicherung durch Zusatzbausteine wie beispielsweise einen Berufsunfähigkeits- oder Unfallschutz. Dabei ist die Risikolebensversicherung überraschend günstig: Ein Todesfallschutz von 300.000 Euro ist schon für einen Beitrag von rund 25 Euro im Monat zu haben. Unser Tipp: Die Beiträge zur Risikolebensversicherung lassen sich im Rahmen der geltenden Höchstbeträge von der Einkommensteuer absetzen.

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