Betriebliche Altersvorsorge gleich beim Jobstart sichern

Wer jetzt ins Berufsleben startet, denkt meist noch nicht an die Rente – sollte es aber. Schon kleine Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) können zu einer wertvollen Zusatzrente anwachsen. Und weil der Arbeitgeber Zuschüsse leistet, lohnt sich der Einstieg von Anfang an. Die Grundlage der bAV ist die Entgeltumwandlung. Dabei können Beschäftigte Teile ihres Bruttogehalts in eine Zusatzrente umleiten.

Der Vorteil: Das Geld wird direkt vom Bruttolohn abgeführt, sodass zunächst weder Steuern noch Sozialabgaben fällig werden. Diese fallen erst bei Auszahlung im Rentenalter an, in der Regel zu einem günstigeren Satz als während des Erwerbslebens. Hinzu kommt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens 15 Prozent zuzuschießen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben einspart. Je nach Branche gibt es zudem spezielle Förderungen, die den Einstieg besonders attraktiv machen. In der Metall- und Elektroindustrie erhalten Vollzeitbeschäftigte aktuell altersvorsorgewirksame Leistungen in Höhe von 26,59 Euro monatlich, Auszubildende die Hälfte. Manche Arbeitgeber stocken diese Beiträge freiwillig auf.

In der Chemie-Industrie ist die Förderung noch großzügiger: Vollzeitkräfte erhalten jährlich 613,55 Euro Zuschuss, und auf jeden selbst eingezahlten Hunderter legt der Betrieb zusätzlich 13 Euro.

Ein weiterer Vorteil: Die bAV geht bei einem Jobwechsel nicht verloren. Bereits angespartes Kapital bleibt bestehen, kann übertragen oder in die Vorsorge des neuen Arbeitgebers integriert werden. Beiträge aus eigener Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar, arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften werden mit Vollendung des 21. Lebensjahres und nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit gesichert. Neben der klassischen Entgeltumwandlung bieten viele Unternehmen eigene Modelle oder zusätzliche Zuschüsse an. Berufseinsteiger sollten daher früh prüfen, welche bAV-Angebote ihr Arbeitgeber bereitstellt – je früher, desto besser.

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